Lückenlose Kontrolle der Sonderabfälle Seit dem 1. Januar 2006 ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Gemäss der neuen Gesetzgebung muss der Abgeber muss sicherstellen, dass seine Abfälle einem Entsorger übergeben werden, der über die notwendigen Bewilligungen für diesen spezifischen Abfall verfügt. Wir verfügen über die nötigen Bewilligungen, um einen Grossteil der in dieser Verordnung verzeichneten Abfälle anzunehmen (siehe Downloads). Downloads Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen (Altola AG, Olten) Liste bewilligter LVA-Codes (Altola AG, Olten) Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen und LVA-Codes (Altola AG, Pieterlen) Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen und LVA-Codes (Altola AG, Zuchwil) Veva Online Gebindeservice