Der VeVA Begleitschein besteht aus drei Durchschlägen
A) blauer Teil
Bleibt beim Empfänger und muss von diesem aufbewahrt werden.
B) roter Teil
Wird dem Abgeber vom Empfänger unterschrieben zugestellt und muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Er wird bei Stichproben durch die örtlichen Behörden überprüft.
C) grüner Teil
Bleibt beim Abgeber und dient ihm zur Kontrolle und als temporäre Bescheinigung gegenüber den Behörden.