Begleitscheingebühren werden pro VeVA-Code bei jeder Annahme von Sonderabfällen erhoben. Die Kosten sind unabhängig von der Menge der abgegebenen Abfälle und richten sich nach der aktuellen Preisliste. Gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) sind Begleitscheine eine Urkunde. Jeder Empfänger von Sonderabfällen ist verpflichtet, alle Daten dieser Urkunde statistisch zu erfassen und an den Abgeberkanton, den Empfängerkanton sowie an das Bundesamt für Umwelt zu melden. Die Gefahrengutbeauftragten Verordnung (GGBV) verlangt zusätzlich die Kontrolle und Erfassung aller Gefahrengüter nach ADR/SDR pro Fahrzeug und UN-Nummer.
Diese Aufwendungen für die Kontrolle, Erfassung und Meldung (inklusive allfälliger Korrekturen) werden deshalb an den Abgeberbetrieb verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen.